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Beckwith-Wiedemann-Syndrom ( BWS)
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Das Beckwith-Wiedemann-Syndrom (BWS) ist eine komplexe Wachstumsstörung, deren Prävalenz auf etwa 1:10.000 bis 1:13.700 geschätzt wird, wobei eine Untererfassung aufgrund milder Phänotypen wahrscheinlich ist. Zu den Leitsymptomen zählen Makroglossie (~90 %), Makrosomie (45–65 %) und anteriore Bauchwanddefekte wie Omphalozelen (44 %). Weitere Merkmale umfassen eine lateralisierte Hemihyperplasie (37–65 %), posteriore Ohrfurchen und neonatale Hypoglykämien (30–60 %), die infolge eines Hyperinsulinismus auftreten können. Von hoher klinischer Relevanz ist die Prädisposition (~8 %) für embryonale Tumoren, insbesondere Wilms-Tumoren und Hepatoblastome. Ein beschleunigtes Wachstum normalisiert sich häufig bis zum achten Lebensjahr.
Die genetische Grundlage ist eine Fehlregulation imprimierter Gene in der BWS-kritischen Region auf Chromosom 11p15.5.

Molekularbiologisch lassen sich fünf Pathomechanismen differenzieren: Ein maternaler Methylierungsverlust am Imprinting-Zentrum 2 (IC2) liegt in ca. 50 % der Fälle vor, gefolgt von der paternalen uniparentalen Disomie (UPD, ~20 %) und dem Methylierungsgewinn am IC1 (~5 %). Pathogene Varianten im maternalen CDKN1C-Gen finden sich in etwa 5 % der sporadischen und bis zu 40 % der familiären Fälle. Die Diagnostik des Beckwith Wiemann Syndroms sollte bei sporadischen Fällen mit der Abklärung der Methylierung beginnen. In familiären Fällen oder ungelösten sporadischen Fällen sollte die Diagnostik durch die Sequenzierung des CDKN1C Gens ergänzt werden. Zur Abklärung eines Wiederholungsrisiko und der Unterscheidung einer Uniparentalen Disomie von einer strukturellen Änderung der Imprintingbereiche ist eine gezielte UPD Diagnostik möglich. Bei ca. 20 % der Patienten bleibt die molekulare Ätiologie trotz klinischer Diagnose derzeit ungeklärt.
Material Dauer Akkreditierung
3 - 5 ml EDTA-Blut 4 Wochen nein
Untersuchte Bereiche / Gene
Gen/Region OMIM-P Erbgang Erkrankung Methodik
11p15.5 130650 AD Beckwith-Wiedemann-Syndrom ( BWS)
Kosten
Die Kosten werden bei bestehender medizinischer Indikation über einen Überweisungsschein Typ 10 (EBM) abgerechnet. Humangenetische Leistungen sind nicht budgetrelevant. Für privatversicherte Patienten sowie private Kostenträger (Krankenhäuser etc.) können auf Wunsch entsprechende Kostenvoranschläge erstellt werden.
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